betriebsfremder Aufwand

betriebsfremder Aufwand
Aufwand für außerbetriebliche Zwecke, der mit der Erstellung der Betriebsleistungen nicht unmittelbar im Zusammenhang steht. B.A. wird in der  Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), wenn er die gewöhnliche Geschäftstätigkeit betrifft, als  sonstiger betrieblicher Aufwand, sonst als  außerordentliche Aufwendungen ausgewiesen. Aus der Kostenrechnung wird der b.A. durch  Abgrenzung (vgl. Kontengruppe 90, 91 des Industriekontenrahmens) ausgegliedert.
- Beispiele: Spende für den Bau eines Altersheims (außerordentliche Aufwendungen); Unterhaltsaufwendungen für eine den Mitarbeitern zur Verfügung stehende Freizeitanlage (sonstige betriebliche Aufwendungen).

Lexikon der Economics. 2013.

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